Arbeitsmed. und sicherheitstechn. Betreuung

nach DGUV V2

1. Was ist das Neue an der DGUV V2?

Neben einer Grundbetreuung, deren Umfang durch die DGUV V2 definiert ist, gibt es auch einen betriebsspezifischen Teil der Betreuung, dessen Volumen sich individuell an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten des Unternehmens orientiert und das der Unternehmer festzulegen hat. Der Unternehmer hat jetzt mehr Handlungsspielraum, die Betreuung bedarfsgerecht zu gestalten, aber auch mehr Verantwortung, die betriebliche Gefährdungssituation ausreichend zu berücksichtigen. Neu ist, dass explizit auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung im betriebsspezifischen Teil verankert sind.

2. Betrifft mich die DGUV V2?
Die DGUV V2 ist für alle Unternehmen ab 1 Beschäftigten zu beachten und umzusetzen.

3. Wo ist das für mein Unternehmen erforderliche Zeitvolumen für die Grundbetreuung festgelegt?
Die Unfallversicherungsträger haben anhand der Wirtschaftszweige alle Betriebe nach Gefährdung in 3 Betreuungsgruppen eingeteilt und für diese Gruppen den Umfang der Grundbetreuung pro Jahr und Mitarbeiter definiert.
Die Zuordnung eines Betriebes zu einer bestimmten Betreuungsgruppe erfolgt anhand der Tabellen
in der DGUV Vorschrift 2.