Die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 für alle ortveränderlichen, elektrisch betriebene Geräte sind laut BG (wenn nicht anders vom Hersteller definiert) jedes halbe Jahr durchzuführen.Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Prüffristen durch den Betreiber bzw. durch den Prüfer auf ein Jahr verlängert werden. Da es zur Zeit aber noch keine einheitlichen Prüffristen gibt empfehlen die Fachkreise und verschiedene oberste Landesbehörden die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.

Wir führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen an allen ortveränderlichen, elektrisch betriebenen Geräten durch.

Selbstverständlich führen wir auch für Industrie-, Gastronomie-, und Handwerksgeräte die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen an allen ortveränderlichen, elektrisch betriebenen Geräten durch.

  • Medizinproduktegesetz (MPG [160 KB] )
  • Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MPBetreibV [97 KB] )
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV Vorschrift 3 [238 KB] (alt: BGV A3)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 62353
  • Regularien und Anweisungen der Obersten Landesbehörden und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM